Amboss auf Instagram

AGB's Zapfanlagen & Festmaterial Vermietung

 

Bitte lest unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch, damit im Nachhinein niemand ein langes Gesicht machen muss:

Allgemeines: 

  1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden der Amboss Zürich AG und betreffen sämtliche von uns ausgeliehenen Zapfanlagen, Bier, Zubehör und sonstiges Festmaterial.
  2. Die Anleitung «Zapfanlagenvermietung leicht gemacht!» unter www.amboss.ch/zapfanlagen-vermietung ist durch den Kunden sorgfältig durchzulesen und umzusetzen und bildet einen integralen Bestandteil der Geschäftsbedingungen.
  3. Kunden müssen zum Zeitpunkt der Abholung min. 18 Jahre alt sein.
  4. Veränderungen der Mietbedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Vom Kunden ohne unsere Bestätigung ergänzte oder gestrichene Bedingungen sind ebenfalls ausgeschlossen.
  5. Die Leihgegenstände müssen während der regulären Öffnungszeiten der Amboss Zürich AG an der Pfingstweidstrasse 3 abgeholt und retourniert werden. Die Gegenstände dürfen nicht ausserhalb der Öffnungszeiten vor unserem Lager abgestellt werden.
  6. Lieferungen und Abholungen seitens der Amboss Zürich AG sind ausgeschlossen. Sollte aufgrund besonderer Umstände eine Abholung nötig werden (z.B. weil diese nach Aufforderung nicht retourniert wurde), werden CHF 50.- pro angebrochene fünf Kilometer Fahrweg in Rechnung gestellt.
  7. Mit der Annahme der AGB willigt der Kunde ein Marketing-Informationen der Amboss Zürich AG per E-Mail zu erhalten. Keine Angst, wir spamen uns nicht zu.

 Preise und Bezahlung: 

  1. Ab folgenden Mengen zu der Zapfanlage ausgeliehenen und angestochenen Bierfässern entfällt der Mietpreis für eine Zapfanlage: 0-7 Tage: 3 Fässer, 8-14 Tage: 10 Fässer
  2. Die Abrechnung und Bezahlung für sämtliches ausgeliehenes Material und das Bier erfolgt bei der Rückgabe bei uns vor Ort. Ein angestochenes Bierfass wird voll verrechnet, nicht angestochene können kostenlos retourniert werden. Ein Fass gilt als angestochen sobald das Siegel des Deckels gebrochen und oder der Deckel geöffnet wurde. Nicht konsumierte Flaschenbiere werden nur geschlossen und als komplette Harassen und/oder 8-Packs zurückgenommen. Ungeöffnete und saubere Becherstangen können ebenfalls kostenlos retourniert werden. Merchandise Artikel und Produkte aus dem übrigen Getränkesortiment werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
  3. Zuzüglich zum Kaufpreis wird auf Flaschenbier Depot verrechnet. Das Depot beträgt CHF 0.30 pro Flasche und CHF 5.- pro Harasse.
  4. Wir akzeptieren Barzahlung, Postcard, Bankkarten, Debit- und Kreditkarten und Twint. Rechnungen stellen wir erst ab einem Gesamtmietwert von CHF 500.- aus.
  5. Wir erheben bei Rechnungsstellung pro Mahnung eine Gebühr von CHF 20.-.

Mietdauer:

  1. Unsere Zapfanlagen und sämtliches Festmaterial können nicht länger als 14 Tage gemietet werden. Längere Mietdauern sind mit einem Mitarbeiter abzsprechen.
  2. Verlängerungen der Mietdauer nach bereits getätigter Abholung bedürfen zwingend vorheriger Vereinbarung mit einem unserer Mitarbeiter und können nicht garantiert werden. Ohne eine solche Vereinbarung verteuert sich die Miete um CHF 50.- pro angebrochenem Kalendertag.

Verluste, Schäden und Reinigung:

  1. Von uns ausgeliehene und nicht retournierte oder zerstörte Gegenstände werden in Rechnung gestellt. Folgende Beträge werden zusätzlich zu den aufgelaufenen Mietkosten angewandt: 1erZapfanlage: CHF 600.-, 2er Zapfanlage: CHF 800.-, Abtropfgitter: CHF 20.-, Bierfass: CHF 50.-, Aligal13 Gasflasche: CHF 100.-, Gabelschlüssel: CHF 20.-, Barelement oder Teile davon: CHF 200.-, Festgarnitur oder Teile davon: CHF 200.-, Kühlschrank oder Teile davon: CHF 800.-, Bierglas: pro dl CHF 1.-
  2. Bei durch den Mieter verursachten Schäden an den ausgeliehenen Gegenständen müssen wir unseren Zeitaufwand für die Reparatur (CHF 50.-/h) und das dafür benötigte Material in Rechnung stellen.
  3. Die Zapfanlagen und ihr Zubehör dürfen weder manipuliert, technisch oder auf sonstige Art und Weise verändert werden. Insbesondere das Schneiden der Schläuche ist untersagt. Auch die selbständige Reinigung der Schläuche der Anlagen ist nicht gestattet. Sollten wir trotzdem derartiges feststellen müssen wir einen Penalty in der Höhe von CHF 200.- in Rechnung stellen.
  4. Sollten ausgeliehene Biergläser nicht sauber abgewaschen retourniert werden, müssen wir für unsere Aufwände CHF 2.- pro benütztes Glas in Rechnung stellen. Bei Barelementen, Festgarnituren und Kühlschränken, welche nicht in sauber gereinigtem Zustand retourniert werden, müssen wir für unsere Aufwände CHF 50.- pro Gegenstand in Rechnung stellen.

Haftung:

  1. Bestätigte Reservationen stellen keine Garantie für die Miete dar. Sollte z.B. eine Anlage durch einen vorhergehenden Mieter verspätet retourniert werden und keine andere zu Verfügung stehen kann Amboss Zürich AG die Reservation stornieren. (Bis jetzt ist dies noch nie vorgekommen)
  2. Wir übernehmen keine Haftung für Materielle oder Personenschäden, welche im Gebrauch mit oder durch unsere Zapfanlagen oder sonstiges Mietmaterial entstanden sind. Auch die Übernahme finanzieller Schäden verursachtdurch defekte Leihgegenstände durch die Amboss Zürich AG ist ausgeschlossen.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  1. Der mit dem Kunden zustande gekommene Vertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht.
  2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Zürich, Schweiz.

 

So, nun ist aber auch gut und wir können zum angenehmen Teil übergehen. Zum Wohl! :-)